Amtliche Bekanntmachung
2. Nachtragssatzung zur Satzung des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung
Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vom 24.Januar 2007 (GVOBL. Sch.-H. 2007, S. 39, ber. S. 276), geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2008 (GVOBL. Sch.-H. 2008, S. 132),8wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 30. Juni 2009 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 10 (Eigenanteil an der Schülerbeförderung) der Ursprungssatzung vom 03.07.2007 wird rückwirkend zum 01.08.2007 gestrichen.
§ 11 (Schlussvorschriften) der Ursprungssatzung vom 03.07.2007 wird rückwirkend zum 01.08.2007 zu „§ 10.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2007 in Kraft.
Ausgefertigt:
Eutin, den 08.Juli 2009
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Regionale Planung
gez. Reinhard Sager
Landrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5212 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 14.07.09. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).
Quelle: Kreis Ostholstein