Härtefallfonds Energiekrise
Aufgrund gestiegener Energiepreise fördert das Land Schleswig-Holstein mittels Fonds zur Abdeckung besonderer sozialer Härten diverse Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen zu entlasten.
Die Richtlinie umfasst folgende Schwerpunktthemen:
- Förderung zusätzlicher sozialer Projekte der Teilhabe
- Erweiterung von bestehenden sozialen Projekten der Teilhabe
- Förderung beim Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten
Förderung sozialer Angebote
Soziale Organisationen (u.a.Vereine, Verbände, Stiftungen) können bei geplanten Angebotserweiterungen oder neuen sozialen Angeboten der Teilhabe (u.a.. erweiterte Sprechzeiten, Seniorenkaffee, Fahrradreparaturwerkstätten, zusätzliche Ausflüge etc.) Förderungen beim Kreis Ostholstein beantragen.
Bitte wenden Sie sich an:
Herr Azadzoi, Telefon 04521 788-463, E-Mail: haertefallfonds@kreis-oh.de
Förderung Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten
Um in Zeiten steigender Energiepreise langfristig Geld zu sparen, sind energiesparsame Haushaltsgeräte sinnvoll.
Der Neuerwerb wird mittels 80% Förderung hier für bedürftige Personen unterstützt.
20% des Kaufpreises sind als Eigenleistung zu erbringen.
Bitte wenden Sie sich an:
Herr Azadzoi, Telefon 04521 788-463, E-Mail: haertefallfonds@kreis-oh.de
Beantragen können folgende Personen:
- Empfänger von Transferleistungen (SGB II, XII, AsylBlG, Arbeitslosengeld)
- Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld
- Empfänger von BaföG und Beraufsausbildungsbeihilfe
Gefördert werden folgende Haushaltsgroßgeräte:
- Kühlschrank
- Tiefkühlschrank
- Waschmaschine
- Trockner
- Herd
- Backofen
- Geschirrspülmaschine
Fristen / Rechtsanspruch
Der Antrag ist bis spätestens 31.03.2024 zu stellen und muss sich um Kosten für Maßnahmen zur Unterstützung des bedürftigen Personenkreises im Sinne der Richtlinie handeln, die im Zeitraum zwischen 01.12.2022 und 31.03.2024 durchgeführt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuschüsse. Der Kreis Ostholstein entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.