Inhalt

Kfz-Zulassungsstelle

Das Serviceangebot der Zulassungsstelle umfasst sowohl die persönliche Beratung vor Ort als auch diverse Online-Verfahren.

Terminvergabe online

Wir können Sie zurzeit nur persönlich bedienen, wenn Sie zuvor einen Online-Termin gebucht haben.

Online-Terminvergabe »

Für folgende Dienstleistungen ist eine vorherige Terminbuchung nicht notwendig:

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises Ostholstein (ohne Halterwechsel)
  • Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
  • Ausstellung Fahrzeugscheinheft für rote Dauerkennzeichen
  • Export-Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Neusiegelung von Kennzeichen
  • Umkennzeichnung aufgrund eines Kennzeichendiebstahls

Die benötigten Unterlagen können Sie den Checklisten entnehmen. Sie können die Zulassungsstelle jederzeit während der Öffnungszeiten aufsuchen und sich an den Checkin-Terminals im Eingangsbereich oder im Warteraum eine Wartenummer ziehen. Dieses gilt nicht für andere Dienstleistungen der Zulassungsstelle.

Erreichbarkeit und Terminvereinbarung

Wir sind für Sie da.

Während der Öffnungszeiten erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgender Rufnummer:

     +49 4521 788-800

Vor Ort werden Kunden nur bedient, wenn diese zuvor einen entsprechenden Termin vereinbart haben.

In der Zulassungsstelle können lediglich Außerbetriebsetzungen, Kurzzeitkennzeichen und Export-Kennzeichen ohne Termin bearbeitet werden.

Gewerbliche Zulassungsdienste und gewerbliche Kraftfahrzeughändler haben ihre Zulassungsvorgänge zu sammeln und diese während der Öffnungszeiten bei der Zulassungsstelle abzugeben. Es dürfen keine Termine gebucht werden.

Sämtliche Vorgänge müssen mit einer EC-Karte bezahlt werden.

i-Kfz (Internetbasierte Fahrzeugzulassung)

Fahrzeuge und Anhänger, welche ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind, können über unten stehenden Link außer Betrieb gesetzt werden.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 ausgestellt worden ist, kann zusätzlich eine Adressänderung vorgenommen werden.

Des Weiteren können Neuzulassungen und zusätzlich - sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 und die Zulassungsbescheinigung Teil II ab dem 01.01.2018 ausgestellt worden sind - auch Wiederzulassungen und Umschreibungen durchgeführt werden.

Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).

i-Kfz Service Portal »

Weitere Informationen zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Wunschkennzeichen - Online-Reservierung

Wie geht das? Möchten Sie nicht "irgendein", sondern "Ihr" Kennzeichen am Fahrzeug sehen, sagen Sie dies bitte am Schalter. Falls Sie ganz sicher gehen wollen, rufen Sie uns rechtzeitig vorher an, um eine Reservierung zu erreichen, die für 3 Monate bestehen bleibt.

Online-Reservierung »

Dienstleistungen der Zulassungsstelle (Online-Dienste)

Schauen Sie hierzu bitte in den Zuständigkeitsfinder; hier können Sie nach den einzelnen Dienstleistungen suchen oder nach Suchbegriffen filtern.

Zuständigkeitsfinder KFZ

Zuständigkeitsfinder LKW

Checklisten