Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Prüfungsgegenstand ist in beiden Bereichen die Überwachung der Kassengeschäfte sowie die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung. Zu den weiteren Aufgaben gehört beispielsweise die Prüfung von Auftragsvergaben und Verwendungsnachweisen.
Die Rechnungs- und Gemeindeprüfung ist als unabhängige Prüfungsinstanz bei der Beurteilung von Prüfungsvorgängen nicht an Weisungen gebunden. Die Prüfer/ innen sind vornehmlich beratend tätig und zeigen nicht ausschließlich Fehler oder Mängel auf. Sie tragen dazu bei, dass mögliche Fehlerquellen, wirtschaftliche Fehlentscheidungen oder Korruption von vornherein vermieden werden.