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Rechnungs- und Gemeindeprüfung

Als Rech­nungs­prü­fungsamt ist dieser Fachdienst für die örtliche Prü­fung der Kreisverwaltung und ihrer Einrichtungen verantwortlich. Zur Gemeindeprüfung zählen hingegen die Prü­fun­gen der kreisangehörigen kommunalen Körperschaften, also der Städte, Ämter und Gemeinden einschließlich der Kassen ihrer Unternehmen (z. B. Kurbetriebe und Stadt­wer­ke) sowie der Schul- und Zweckverbände.

Prü­fungs­gegenstand ist in beiden Bereichen die Überwachung der Kassengeschäfte sowie die Rechtmäßigkeit, Zweck­mäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung. Zu den weiteren Aufgaben gehört beispielsweise die Prüfung von Auftragsvergaben und Verwendungsnachweisen.

Die Rechnungs- und Gemeindeprüfung ist als unabhängige Prüfungsinstanz bei der Beurteilung von Prü­fungs­vorgängen nicht an Weisungen gebunden. Die Prü­fer/ innen sind vornehmlich beratend tätig und zeigen nicht ausschließlich Fehler oder Mängel auf. Sie tragen dazu bei, dass mögliche Fehlerquellen, wirtschaftliche Fehl­ent­scheidungen oder Korruption von vornherein vermieden werden.