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100 Jahre Frauenwahlrecht

2018/2019 feiern wir ein für unsere Demokratie zentrales Jubiläum. Im November 1918 erhielten Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht.

Die staatsbürgerliche Gleichstellung wurde den Frauen nicht geschenkt. Über Generationen und viele Frauenleben hinweg musste sie dem Patriarchat abgerungen werden. Bis es 1918 in der Weimarer Republik endlich so weit war. Frauen ab dem 20. Lebensjahr bekamen gesetzlich verankert das allgemeine Wahlrecht. 1919 wurde erstmalig gewählt. 82 Prozent aller Frauen waren dabei. 37 weibliche Abgeordnete erhielten ein Mandat, ein Anteil von 9 Prozent.

Wahlrecht in anderen Ländern

1893 Neuseeland
1906 Finnland
1913 Norwegen
1915 Dänemark und Island
1917 Estland
1918 Deutschland, Österreich, Polen, Lettland und Luxemburg
1919 Niederlande
1921 Schweden
1924 Mongolei
1928 Großbritannien
1931 Spanien
1934 Kuba und die Türkei
1944 Frankreich
1945 Ungarn, Slowenien, Bulgarien
1946 Italien
1952 Griechenland
1953 Syrien
1956 Ägypten
1959 Tunesien
1971 Schweiz - Zwei Kantone haben sich noch bis 1989/1990 gegen das Frauenstimmrecht gewehrt
1974 Portugal
1980 Iran
1984 Liechtenstein führt als letztes europäisches Land das Frauenwahlrecht ein
2002 Bahrain