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Gleich·stellung im Kreis Ostholstein

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Die Gleich·stellungs·beauftragte gibt Tipps.
Und sie passt auf:
Alle sollen sich an das Gleich·stellungs·gesetz halten.

Menschen in Ostholstein können mit der Gleichstellungsbeauftragten reden.
Die Gleich·stellungs·beauftragte kann Sie an Beratungs·stellen weiterleiten.

Und die Gleich·stellungs·beauftragte kann Sie beraten:

  • Diskriminierung und Benachteiligung
    Sie haben Diskriminierung erlebt?
    Oder Sie wurden benachteiligt?
    Wir helfen Ihnen.
    Und wir zeigen Ihnen:
    So können Sie das melden.
  • Gewalt
    Sie haben Gewalt erlebt?
    Zum Beispiel:
    • körperliche Gewalt
    • emotionale Gewalt
    • sexuelle Gewalt
    • sexuelle Belästigung.
  • Familie und Kinder
    Sie haben Fragen zu Ihrer Familie?
    Oder Sie haben Probleme mit Ihrer Familie?
  • Eltern·zeit und Wieder·einstieg in den Beruf
    Sie wollen Eltern·zeit machen?
    Und danach wieder arbeiten?
    Vielleicht haben Sie Diskriminierung erlebt wegen der Eltern·zeit.
  • Trennung und Scheidung
    Sie wollen sich trennen oder scheiden lassen?
    Das ist eine schwierige Zeit im Leben.
  • Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
  • Frauen werden oft benachteiligt in der Gesellschaft
    Zum Beispiel:
    • in der Politik
    • im Beruf.

Interne Aufgaben

Das heißt:
Aufgaben in der Verwaltung.

  • Infos und Beratung zu Themen von der Gleich·stellung.
    Zum Beispiel:
    • Wie kann man Eltern sein und arbeiten?
    • Wie kann man sich vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen?
  • Mitmachen bei Entscheidungen über die Organisation und das Personal.
    Zum Beispiel:
    Wer bekommt eine Stelle?
  • Arbeit zu Themen von der Gleich·stellung.
    Zum Beispiel:
    • Vorschläge prüfen
    • Das GstG kontrollieren.
  • Veranstaltungen und Seminare organisieren.

Externe Aufgaben

Das heißt:
Aufgaben außerhalb von der Verwaltung.

  • Die Interessen von bestimmten Gruppen sollen in der Politik wichtig sein.
    Und die Interessen sollen bei Entscheidungen in der Politik wichtig sein.
  • Beratung zu Gleich·stellungs·angelegenheiten
  • Zusammen·arbeit mit Organisationen und Netzwerkpartnern
  • Geschäfts·führung vom Gleich·stellungs·beirat OH
  • Landes·sprecherin von der LAG kommunaler Gleich·stellungs·beauftragter SH
  • Presse·arbeit und Öffentlichkeits·arbeit

In der Kreis·verwaltung Ostholstein wollen wir alle Menschen gleich behandeln.
Das heißt:

  • Männer
  • Frauen
  • Menschen, die sich als divers fühlen.


Logo Safe Space

Die Gleich·stellungs·stelle bietet einen sicheren Raum.
Der Raum heißt: safe space.
In dem Raum können Menschen ihre Meinung sagen.
Und die Menschen können über ihre Erfahrungen reden.
Dabei sollen die Menschen sich sicher fühlen.
Und es soll keine Vor·urteile geben.

Der Kreis Ostholstein hat 2023 die unterzeichnet.


Gleich·stellung im Kreis Ostholstein

Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es die Gleichstellungsbeauftragten.
Die Gleichstellungsbeauftragten helfen dabei.
Eine Stadt hat mehr als 15.000 Einwohner und Einwohnerinnen?
Dann muss die Stadt eine hauptamtliche Gleich·stellungs·beauftragte haben.
Hauptamtlich heißt:
Die Person arbeitet für das Amt.
Eine Stadt hat weniger als 15.000 Einwohner und Einwohnerinnen?
Dann kann die Gleich·stellungs·beauftragte ehrenamtlich arbeiten.
Ehrenamtlich heißt:
Die Person arbeitet freiwillig für das Amt.

Im Kreis Ostholstein sind damit insgesamt

Es soll 7 hauptamtliche Gleich·stellungs·beauftragte geben.
Und es soll 10 ehrenamtliche Gleich·stellungs·beauftragte geben.
Die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten für die Kommunen.
Die Gleich·stellungs·beauftragte vom Kreis arbeitet für den Kreistag.
Sie kümmert sich um die Gleich·stellung von Männern und Frauen.
Das heißt:
Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
Zum Beispiel:

  • in der Familie
  • im Beruf
  • in der Gesellschaft.

Dafür macht sie Projekte und Veranstaltungen.
Und sie hilft Menschen bei Problemen mit Diskriminierung.
Sie berät die Menschen auch einzeln.
Ihre Aufgaben stehen in Paragraph 4 von der Haupt·satzung.

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