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Bodenschutz

Mit den Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind auf Bundesebene besondere Vorschriften zum Schutz des Bodens erlassen worden. Ab dem 01.08.2023 gilt übergangslos die neue Mantelverordnung mit der neuen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung und der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). 

Ziel des Bodenschutzes ist es, nachhaltig die Funktion des Bodens als Lebensraum und als Lebensgrundlage zu sichern oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt werden und bereits bestehende Beeinträchtigungen durch Altlasten sind zu sanieren oder zu sichern. Ein nachteiliges Einwirken auf den Boden wie z.B. durch starke Verdichtungen soll vermieden werden. Die Untere Bodenschutzbehörde wird bei der Erstellung von Bauleitplanungen beteiligt und hat die Aufgabe, bestehende Altlasten zu erfassen, untersuchen und - sofern erforderlich - sanieren zu lassen.

Verfüllung von Abgrabungen

Aufschüttungen und Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht

Umgang mit Oberboden

Umgang mit Boden

Altlasten

Altlastenkataster- Auskunft

Datenschutz im Bereich Bodenschutz und Altlasten


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