Natur und Umwelt
Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde)
Sauberes Wasser in Bächen und Seen und ihre Einbindung in die Natur sind Qualitätsmerkmale unserer Landschaft, in der viele Menschen gerne ihre Ferien verbringen. Die Qualität der Gewässer und des Grundwassers zu wahren und zu verbessern ist Aufgabe der Wasserbehörde. Sie überwacht die Kläranlagen und die Abwassereinleitungen. Maßnahmen, die sich auf den Zustand und die Qualität der Gewässer auswirken, werden von der Wasserbehörde in Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren regelnd begleitet. Von A wie Autobahnbau bis Z wie Zutagefördern von Grundwasser wirkt die Wasserbehörde mit.
Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände
Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Rechtsaufsicht der Aufsichtsbehörde erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.
Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)
In dem Gesetz zum Schutz der Natur sind nicht nur die Ziele, Aufgaben und Inhalte des Naturschutzes und der Landschaftspflege beschrieben, sondern auch Instrumente vorgegeben, wie diese umzusetzen sind. Zuständig für die Einhaltung und Umsetzung des Naturschutzrechts sind die Naturschutzbehörden Umweltministerium als oberste, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Fachbehörde und teilweise obere Naturschutzbehörde, die Kreise als untere Naturschutzbehörde.
Bodenschutz (Untere Bodenschutzbehörde)
Mit den Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind auf Bundesebene besondere Vorschriften zum Schutz des Bodens erlassen worden.Ziel des Bodenschutzes ist es, nachhaltig die Funktion des Bodens als Lebensraum und als Lebensgrundlage zu sichern oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt werden und bereits bestehende Beeinträchtigungen durch Altlasten sind zu sanieren oder zu sichern. Ein nachteiliges Einwirken auf den Boden wie z.B. durch starke Verdichtungen soll vermieden werden. Die Untere Bodenschutzbehörde wird bei der Erstellung von Bauleitplanungen beteiligt und hat die Aufgabe, bestehende Altlasten zu erfassen, untersuchen und - sofern erforderlich - sanieren zu lassen.
Abfall (Untere Abfallbehörde)
Die untere Abfallbehörde ist zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung. Hierzu gehören die Überwachung von abfallerzeugenden Betrieben und die Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen. Sind Abfälle rechtswidrig abgelagert worden, so wird von ihr die ordnungsgemäße Entsorgung veranlasst. Zentrale abfallrechtliche Vorschriften sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Landesabfallgesetz (LAbfG).