Sämtliche Aufgaben des Fachdienstes Straßenverkehr haben das Ziel, für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer höchstmögliche Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr zu gewährleisten.
Erreichbarkeit und Terminvereinbarung
Wir sind für Sie da.
Während der Öffnungszeiten erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgender Rufnummer:
+49 4521 788-800
Vor Ort werden Kunden nur bedient, wenn diese zuvor einen entsprechenden Termin vereinbart haben.
In der Zulassungsstelle können lediglich Außerbetriebsetzungen, Kurzzeitkennzeichen und Export-Kennzeichen ohne Termin bearbeitet werden.
Gewerbliche Zulassungsdienste und gewerbliche Kraftfahrzeughändler haben ihre Zulassungsvorgänge zu sammeln und diese während der Öffnungszeiten bei der Zulassungsstelle abzugeben. Es dürfen keine Termine gebucht werden.
Sämtliche Vorgänge müssen mit einer EC-Karte bezahlt werden.
Bußgeldstelle
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
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Führerscheinstelle
Hier können Sie alle Führerscheinangelegenheiten erledigen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein haben: Euro- und internationaler Führerschein, Erteilung einer Fahrerlaubnis, Verlängerung von Führerscheinklassen, Eignungsüberprüfung etc..
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Verkehrsaufsicht
Besonderes Augenmerk gilt dabei der Schulwegsicherung, Kindern, gebrechlichen und älteren Menschen. Erkennbar ist dies beispielsweise an der Straßenverkehrsbeschilderung, die durch den Fachdienst angeordnet wird.
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Zulassungsstelle
Das Serviceangebot der Zulassungsstelle umfasst sowohl die persönliche Beratung vor Ort als auch diverse Online-Verfahren wie zum Beispiel Terminvergabe oder Wunschkennzeichen.
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