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Landtagswahl 2027

Am 18. April 2027 wird der Landtag von Schleswig-Holstein gewählt.

Allgemeine Informationen

Der Landtag ist das gesetzgeberische Organ des Bundeslandes Schleswig-Holsteins. Er wird für fünf Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 8. Mai 2022 statt. Der Landtag wählt auch die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein. Im Landtag sitzen derzeit Abgeordnete aus fünf Parteien.

Der Landtag besteht aus 69 Abgeordneten. Davon werden 35 durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (Erststimmen), die übrigen 34 durch Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien auf der Grundlage der im Land abgegebenen Zweitstimmen und unter Berücksichtigung der in den Wahlkreisen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern gewählt.
Für die Landtagswahl gilt die Sperrklausel, die sog. Fünf-Prozent-Hürde. Davon ausgenommen sind nur Parteien von nationalen Minderheiten, dies sind in Schleswig-Holstein die Minderheit der Dänen, die Volksgruppe der Friesen sowie die nationale Minderheit der Sinti und Roma.

Wahlkreise im Kreis Ostholstein

Im Kreis Ostholstein liegen drei Wahlkreise:

Wahlkreis 16 Plön-Ostholstein (vom Kreis Ostholstein: Gemeinde Bosau, Gemeinde Malente, Stadt Eutin)

Wahlkreis 17 Ostholstein-Nord (Stadt Fehmarn, Stadt Heiligenhafen, Stadt Neustadt i.H., Stadt Oldenburg i.H., Gemeinde Dahme, Gemeinde Grömitz, Gemeinde Grube, Gemeinde Kellenhusen (Ostsee), Gemeinde Süsel, Amt Lensahn, Amt Oldenburg-Land, Amt Ostholstein-Mitte)

Wahlkreis 18 Ostholstein-Süd (Stadt Bad Schwartau, Gemeinde Ahrensbök, Gemeinde Ratekau, Gemeinde Scharbeutz, Gemeinde Stockelsdorf, Gemeinde Timmendorfer Strand)

Der Kreiswahlleiter des Kreises Ostholstein ist für die Wahlkreise 17 und 18 verantwortlich, während der Wahlkreis 16 überwiegend im Kreis Plön liegt und daher dem Kreiswahlleiter des Kreises Plön zugeordnet ist.

Dokumente und Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2027 (Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 24. März 2026)

Wahlkreiseinteilung und Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landtagswahl 2027 (Bekanntmachung des Landeswahlleiters, Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 17. April 2025)

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Auch für die Landtagswahl bietet der Landeswahlleiter gemeinsam mit den Kreiswahlleitungen für die Wahlvorschlagsträger das Wahlvorschlagsportal an. 
Für nähere Informationen und den Zugang zum Wahlvorschlagsportal wenden Sie sich an die Kreiswahlleitung.

Die nächste Schulung für die Nutzung des Wahlvorschlagsportales findet am Mittwoch, den 26. August 2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über die Kreiswahlleitung.

Die Kreiswahlleitung stellt zudem auch weiterhin die Vordrucke für Wahlvorschläge in Papier oder als PDF-Datei zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)
Landesverordnung über die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO)