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Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Selbstabsonderung ab 01.09.2022

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Selbstabsonderung ab 01.09.2022

*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde am 31.08.2022 im Internet eingestellt und mit Ablauf dieses Tages bewirkt. Sie gilt ab 01.09.2022.

Autor: Fachdienst Personal und Organisation, 31.08.2022 
Quelle: Kreis Ostholstein