Infektionshygienische Überwachung medizinischer Einrichtungen
Beratung und Hygienebegehungen
Im Vordergrund seiner Tätigkeit steht dabei die Beratung der Verantwortlichen.
Um das Ziel der Verhütung von Infektionskrankheiten zu erreichen, werden zusätzlich regelmäßige Hygienebegehungen in den Einrichtungen durchgeführt.
Überprüft werden dabei die hygienischen Standards, die Funktionalität der Räumlichkeiten, die stattfindenden Arbeitsabläufe sowie technische Belange.
Der Hygieneplan, zu dessen Führen der Betreiber einer o. g. Einrichtung verpflichtet ist, beschreibt das hygienisch einwandfreie Arbeiten und wird bei jeder Begehung eingesehen.
Sollten Sie als Betreiber Fragen zum Hygienemanagement in Ihrer Einrichtung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Gesundheit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen und Angebote
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Medizinische Infektionspräventionsverordnung
- Erlass zur infektionshygienischen Überwachung gemäß §§ 23 IfSG
- Empfehlung zur infektionshygienischen Überwachung gemäß §§ 23 IfSG
- Empfehlung zur Beprobung von Wasser in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen