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Geflügelpest: Aufhebung der Schutz- und Beobachtungszonen im Bereich Stockelsdorf und Umgebung mit Ablauf des 03. Dezember

Eutin. Im November 2022 war ein Hobbygeflügelhalter in der Gemeinde Stockelsdorf von der Geflügelpest betroffen. Der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hatte daraufhin um den Betrieb im Bereich Stockelsdorf eine Schutzzone eingerichtet, Beobachtungszonen waren kreisübergreifend eingerichtet worden. 

Diese Einschränkungen fallen mit Ablauf des 03. Dezember weg, die Anordnungen der  Restriktionszonen und dort erlassenen Schutzmaßnahmen werden aufgehoben, da bei weiteren Untersuchungen im betroffenen Bereich keine weiteren Fälle der hochpathogenen aviären Influenza bei Hausgeflügel festgestellt wurden.

Der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit weist aber eindringlich darauf hin, dass das Einschleppungsrisiko durch den Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln weiterhin als sehr hoch eingestuft wird. Er empfiehlt daher als wirksamste Methode gegen die Ansteckung des Hausgeflügels mit der Geflügelpest die Beibehaltung der Aufstallung des Hausgeflügels.

Autor: Der Pressesprecher, 02.12.2022 
Quelle: Kreis Ostholstein