Einbürgerung

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Termine (Beratung und Antragstellung) können ausschließlich per E-Mail angefragt werden. Bitte richten Sie Ihre Terminanfrage nur an folgende E-Mail Adresse: terminanfrage.einbuergerung@kreis-oh.de.

Terminanfragen, die nicht an diese E-Mail-Adresse verschickt werden, werden nicht berücksichtigt.

Auf Grund des erheblich erweiterten Kreises der Anspruchsberechtigten werden Sie auf eine Antragsliste gesetzt und kontaktiert sobald ein freier Termin zur Verfügung steht. Es kommt zu längeren Wartezeiten. Wir bitten um Verständnis.


Volltext

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.

Erklärvideo Einbürgerung

Einbürgerung bedeutet nicht nur Reisefreiheit und freie Berufswahl, sondern vor allem auch vollständige politische und gesellschaftliche Teilhabe. 

 

Ansprechpunkt

Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Kosten

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

Rechtsgrundlage(n)

Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

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