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Knickschutz in Ostholstein

Knicks gehören zu den gesetzlich geschützten Biotopen wie Bruchwälder, Trockenrasen und Kleingewässer. Wie bei allen diesen gesetzlich geschützen Biotopen sind hier alle Maßnahmen verboten, welche zu einer Zerstörung oder einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können. Knicks sind menschengemachte Biotope. Sie bedürfen bei der Pflege entsprechenden Sachverstandes. Sind Knickbeeinträchtigungen unvermeidbar, bedürfen diese der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

Knickpflege an Feldern, Straßen und Wegen - Hinweise und gesetzliche Regelungen

Wobei nicht alles, was an einer Grundstücksgrenze oder an Wege- und Feldrändern wächst, ein Knick ist.

Ein Knick definiert sich als linienförmige Gehölzanpflanzung, möglichst mit Wall, an ehemaligen oder aktuellen Grenzen oder mit einer deutlichen Abgrenzungsfunktion. Keine Knicks sind zum Beispiel Gehölzbestände größerer und wechselnder Breite entlang von Straßen, von selbst aufgewachsene junge Gehölze an ungenutzten Grundstücksrändern und regelmäßig in Form geschnittene Hecken.

Merkmale

Unverwechselbare Merkmale eines Knickes sind:

  • möglichst unterschiedliche einheimische Gehölze
  • bereits mehrfach „auf den Stock gesetzt“
  • kein jährlicher Schnitt
  • linienförmiger Bestand gleichbleibender Breite

Grundsätzlich ist es in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September verboten, Knicks oder andere Gebüsche „auf den Stock zu setzen“. Dieses Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen, welche nicht zu anderer Zeit oder auf andere Weise mit dem gleichen Ergebnis durchgeführt werden können. Unter diese Regelungen fallen Rückschnitte im notwendigen Umfang zum Zwecke der Verkehrssicherheit, zum Beispiel zuwachsende Sichtdreiecke an Straßen oder Straßenränder. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, bei Gefährdungen durch Rückschnitt  der Gehölze zu reagieren. Einer Befreiung oder Ausnahme durch die Naturschutzbehörde bedarf es in diesen Fällen nicht, bei größeren Rückschnitten wäre eine Information allerdings von Vorteil.
Bei der Knickpflege ist darauf zu achten, dass die Knicks durch die Schnittmaßnahmen nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden. So führt regelmäßiges Einkürzen neu ausgetriebener Äste zum Absterben nicht schnittverträglicher Gehölze. Gerade beim übermäßigen seitlichen Rückschnitt gehen bei Gehölzen wie Heckenrose, Schlehe und Holunder die für Insekten und andere Tiere wichtigen Blüten und Früchte verloren.

Regeln

Für die Landwirtschaft bestehen strengere Regeln. Da Knicks als Landschaftselement Bestandteil der EU Agrarsubventionen sind, ist hier ein seitlicher Rückschnitt nur im mehrjährigen Abstand möglich. Auch ist ein ungenutzter Seitenstreifen bei der Bewirtschaftung einzuhalten und Bäume als sogenannte Überhälter zu erhalten bzw. heranzuziehen. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 2 Metern in 1 Meter Stammhöhe dürfen sogar nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.
Um einen Knick zu erhalten, und ein Durchwachsen zu einer reinen Baumreihe zu verhindern, ist es erforderlich, die Gehölze auf dem Knick alle 10 bis 15 Jahre abzusägen. Dabei werden nur die in diesem Zeitraum gewachsenen Triebe kurz oberhalb des letzten Schnittes abgesägt. Diese kleinen Schnittwunden „verheilen“ verhältnismäßig gut. Im nächsten Jahr wachsen dann aus dem verbliebenen Stubben neue Triebe. Früher wurden diese nach einigen Jahren umgeknickt und miteinander verflochten. So konnte der Knick die Funktion eines Zaunes übernehmen. Von diesem Knicken kommt auch der Begriff des Knickes.
Die in den letzten Jahren verstärkt eingesetzte Baumzange kann bei gut geschultem Personal für einen fachgerechten Rückschnitt geeignet sein, hinterlässt jedoch bei nicht fachgerechtem Einsatz große Wunden bis zu bleibenden Schäden an den wichtigen Stubben. Ist der „Stamm“ zu dick, sollte oberhalb der eigentlichen Schnittstelle abgekniffen und danach sauber mit der Motorsäge nachgearbeitet werden

Besonderheiten

Im Rahmen der Kontrolltätigkeit der Naturschutzbehörde haben sich besonders folgende Problemfälle herausgestellt:

  • Innerhalb eines Redders verläuft ein Gemeindeweg mit ein bis zwei Meter breiten Seitenstreifen neben der Asphaltfahrbahn. Probleme entstehen, wenn der Knick durch den Eigentümer schon länger nicht „auf den Stock gesetzt“ wurde. Die jetzt stark in die Fahrbahn ragenden Zweige stammen meistens nicht vom Knick selbst, sondern von im Seitenstreifen wurzelnden Gehölzen. Ein natürlicher biologischer Prozess, da der Knick viel Licht wegnimmt. Eine Lösung ist, die Seitenstreifen bis zum Knickwallfuß in mehrjährigen Abständen zu mähen.
  • Im Zuge eines Straßen(aus)baus wird eine Böschung/Fläche mit Gehölzen unterschiedlicher Arten im typischen Abstand von einem Meter untereinander bepflanzt. Nach etwa 20 Jahren steht alles sehr dicht; die Randgehölze sind extrem in Richtung Fahrbahn gewachsen. Ein jährliches seitliches Einkürzen bringt keine Lösung. Hier hilft nur ein „auf den Stock setzen“ fast aller Gehölze unter Schonung der wertvollen Baumarten wie Eiche, Kirsche, Ahorn, Buche. Die übernehmen dann die Rolle eines Überhälters. Um den Eingriff in die Natur und die Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten, empfiehlt sich ein abschnittsweises Vorgehen.
  • Bei schmalen Gemeindewegen passiert es häufig, dass eine Fahrbahn im Laufe der Jahre derartig stark an den Knick/die Böschung heranrückt, dass ein jährliches Aufasten unumgänglich erscheint. Hier gibt es von Seiten des Naturschutzes leider keine Lösungsmöglichkeit. Derartige Konflikte müssen frühzeitig bedacht werden, um im Vorwege konfliktvermeidend zu planen und zu bauen. Über verkehrsbeschränkende Maßnahmen sollte übermäßiger Verkehr verhindert werden, so sind z.B. ungeteerte Verkehrswege für den Durchgangsverkehr meistens uninteressant. 

Nicht nur von Seiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist an einer guten Begrünung der Straßen gelegen. Auch zur Verkehrsführung (Kurven, Böschungen) sind Gehölze hilfreich und werden gezielt eingesetzt. Auch sei nicht vergessen, dass die Bepflanzungen einen wirtschaftlichen Wert haben. Die Pflege der Anpflanzungen kostet Geld. Eine fachgerechte Pflege ist die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Mitteleinsatz in Zeiten knapper Haushaltsmittel. Fachgerecht bedeutet, dass die mit dem passenden Werkzeug von Fachleuten durchgeführten notwendigen Arbeiten zu dem bestmöglichen Ergebnis führen.