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Übernahme von Verhütungsmittelkosten

Der Kreis Ostholstein übernimmt seit 2018 für Frauen und Männer, die Sozialleistungen beziehen, die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel und Sterilisationen. Dazu muss zuvor ein Antrag bei einer Schwangerenberatungsstelle im Kreis gestellt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Schwangerenberatungsstelle eine Kostenübernahmeerklärung aus. Geld für bereits gekaufte Verhütungsmittel kann nicht erstattet werden.

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

In allen Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis können Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden. 
Beratungen finden in Ahrensbök, Bad Schwartau, Eutin, Heiligenhafen, RatekauNeustadt i.H. und Oldenburg i.H. statt.

  • AWO - Schwangerenberatung, Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein gGmbH, Psychosoziale Dienste,
    Lübecker Landstr. 3, 23701 Eutin,
    Tel.: 04521-702115 
  • SkF Schwangerenberatung, Sozialdienst katholischer Frauen,
    Plöner Str. 36, 23701 Eutin,
    Tel.: 04521-78108
  • Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt, Frauenberatung und Notruf Ostholstein,
    Lienaustr. 14, 23730 Neustadt i.H.,
    Tel.: 04561-9197
  • Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte, Kreis Ostholstein,
    Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, Tel.:
    04521-788314
  • Flyer “Übernahme von Verhütungsmittelkosten“
  • Flyer arabisch
  • Flyer dari
  • Flyer englisch
  • Flyer polnisch
  • Flyer rumänisch

Hintergrund:

Personen, die älter als 22 Jahre alt sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich sichere Verhütungsmittel oft nicht leisten. Der Kreis Ostholstein unterstützt daher diese Personen bei der Familienplanung mit einer freiwilligen Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel. Das Projekt trifft auf hohe Akzeptanz bei den Kooperationspartnerinnen und -partnern und auf eine große Nachfrage bei anspruchsberechtigten Personen. Das Projekt ist zeitlich befristet, es wird eine dauerhafte Regelung mit Rechtsanspruch auf Bundesebene angestrebt.

Zwischenbericht 30. Sept.2022