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Abfall - Abfall·behörde

Die Untere Abfall·behörde ist ein Amt.
Die Untere Abfall·behörde passt auf den Müll auf.
Sie passt auf:

  • Wie geht man mit dem Müll um?
  • Was macht man mit dem Müll?

Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln sind von Deutschland und von dem Bundes·land.
Die Menschen müssen sich an die Regeln halten.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 7 Abs. 1 KrWG.

Der Kreis Ostholstein ist ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungs·träger.
Das heißt:
Der Kreis Ostholstein kümmert sich um den Müll.
Der Kreis Ostholstein hat einen Vertrag mit dem Zweck·verband Ost·holstein.
Die kurze Form ist: ZVO.
In dem Vertrag steht:
Der ZVO kümmert sich um den Müll.
Der Vertrag gilt seit dem 1. Januar 2005.
Und der Vertrag gilt für 20 Jahre.


Sie können mehr Infos zu diesen Themen haben:

  • Abriss
  • Bau·abfall
  • Boden·aushub.
  • Ersatz·bau·stoff·verordnung
  • Bio·abfall und Garten·abfall
  • Elektro-Alt·geräte
  • Das Abfall·wirtschafts·konzept wird weitergeschrieben. Die kurze Form ist: AWIKO.
  • Gewerbe·abfall
  • Klär·schlamm
  • Elektro·nische Nachweis·führung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle

POP- und PCB-haltige Abfälle

POP ist die kurze Form für: persistente organische Schad·stoffe.

Das sind gefährliche Stoffe.

Die Stoffe sind in der Natur.

Die Stoffe bleiben lange in der Natur.

Die Stoffe sind schlecht für die Umwelt.

PCB ist die kurze Form für: polychlorierte Biphenyle.

Das sind auch gefährliche Stoffe.

Die Stoffe sind in der Natur.

Die Stoffe bleiben lange in der Natur.

Die Stoffe sind schlecht für die Umwelt.

  • Schrott·handel
  • Verpackungen
  • Mehr·weg
  • Es gibt besondere Regeln wegen der CORONA-Pandemie.
  • Was darf in die Bio·tonne?
  • Was gehört in die Gelbe Tonne?

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

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Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss