Inklusion und Teilhabe
Unsere Vision für Ostholstein – Inklusion und Barrierefreiheit
Ostholstein soll eine Region werden, in der alle Menschen willkommen sind und selbstverständlich ohne Barrieren am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Kurz erklärt
Exklusion
Wörtlich bedeutet Exklusion "Ausschluss" oder "Ausgrenzung". Wenn Menschen nicht Teil einer Gesellschaft sein können, sondern ausgeschlossen werden, nennt man das „Exklusion“. Egal ob in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Integration
Bei der Integration werden die Betroffenen zwar eingebunden, aber die äußeren Rahmenbedingungen ändern sich nicht. Sie sind eine geschlossene Gruppe innerhalb einer größeren Gruppe.
Inklusion
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast.
Niemand wird ausgeschlossen, weil er oder sie anders ist.
Die Abschaffung von Barrieren und das Ende von Diskriminierung stehen im Fokus.
Notwendige strukturelle Rahmenbedingen werden mit dem Ziel geschaffen, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens zu realisieren.
Das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen von Anfang an, beendet das bisherige Wechselspiel von Exklusion (ausgrenzen) und Integration (wieder hereinholen).
Inklusion bedeutet auch, dass sich nicht der Einzelne an bestehende Strukturen anpassen muss. Vielmehr bedarf es Strukturen die so gestaltet sind, dass alle Menschen der Gesellschaft ihr Recht auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können.
Inklusion einfach erklärt (Video)
Aktionsplan
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 4. Oktober 2016 den ersten Aktionsplan Inklusion „Ostholstein erlebbar für alle“ für einen Zeitraum von 2016 bis 2020 einstimmig beschlossen.
Vorausgegangen war ein fast zweijähriger Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplanes mit verschiedenen Foren und Veranstaltungen. Einen Überblick über den gelaufenen Prozess finden Sie in Kapitel 2 des Aktionsplanes Inklusion (2016 – 2020).
Der Aktionsplan Inklusion konzentriert sich auf verschiedene Lebenslagen, die in Themenbereichen und 6 Handlungsfeldern berücksichtigt werden:
- Barrierefreie Infrastruktur (Öffentliche Räume, Verwaltung, Mobilität, Kommunikation) - Barrierefreies Internet
- Barrierefrei Wohnen vor Ort mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Assistenz, Pflege, Gesundheit)
- Inklusive Bildung (Kita, allgemeinbildende und berufliche Schulen, Weiterbildung)
- Arbeit, Beschäftigung und der Übergang Schule-Beruf
- Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie Tourismus
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung als Querschnittsthema
Über die Umsetzung des ersten Aktionsplans wurde dem Kreistag in seiner Sitzung am 16. März 2022 ein Zwischenbericht mit den im Aktionsplan genannten Zielen, der Ausgangssituation, Maßnahmen und Umsetzungsschritte zum Stand 31. Dezember 2020 vorgelegt.
Die Fortschreibung des Aktionsplans sollte bereits im Jahre 2020 auf den Weg gebracht werden. Bedingt durch noch notwendige Umstellungsaufgaben im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe zum 01. Januar 2020 und insbesondere aufgrund der seit Mitte März 2020 vorherrschenden Covid 19-Pandemie war dieses nicht möglich.
Der nunmehr für den Zeitraum von 2022 bis 2026 vorliegende Aktionsplan 2.0 konnte nach zwei durchgeführten Workshops in den Monaten Oktober 2021 und März 2022 erstellt werden. Der Aktionsplan 2.0 greift die bisherige Struktur des ersten Aktionsplans auf. Er ist wiederum in 6 Handlungsfelder untergegliedert und bietet somit eine gute Vergleichbarkeit mit der Systematik und dem Aufbau des ersten Aktionsplans. Gleichzeitig ist der Aktionsplan auf die Fortschreibung fokussiert und benennt nur die Maßnahmen aus dem Jahre 2016, die noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen worden sind.
Neben 13 neuen Maßnahmen werden somit 10 alte Maßnahmen aufgeführt.
Aktionspläne kreisangehöriger Kommunen
Beteiligung und Vernetzung
Der Aktionsplan Inklusion „Ostholstein, erlebbar für alle“ wurde mit breiter Beteiligung im Kreis erarbeitet und soll nun gemeinsam umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir eine gute Vernetzung mit bestehenden Initiativen und Projekten im Kreisgebiet.
Beispiele für Initiativen und Projekte zum Thema Inklusion »
- machen Sie mit!
Der Prozess zur Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplanes Inklusion „Ostholstein, erlebbar für alle“ braucht die Mitwirkung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Betroffenen, Vereinen, Initiativen, Institutionen und Unternehmen. Bringen Sie sich aktiv in den Prozess Inklusion ein! Verändern Sie etwas in Ihrem Wirkungsbereich! Es gibt viele Möglichkeiten zu inklusivem Handeln.
Gesetzliche Grundlagen
Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist Inklusion und Barrierefreiheit zu geltendem Recht in Deutschland geworden, das es in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen gilt. Es geht darum, für das Thema zu sensibilisieren und dafür zu werben, dass Inklusion und Barrierefreiheit uns alle angehen.
Hier finden Sie einige wichtige gesetzliche Grundlagen:
UN-Behindertenrechtskonvention
UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache
Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2)
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 7, Inklusion
"Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein."
Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 8, Absatz 3, Satz 3
"Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen."
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
§ 4 (4) Kindertagesstättengesetz - KiTaG
§ 4 (13) Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
Kompetenzteam Inklusion
Unterstützung und Beratung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen auf dem Weg zu einem inklusiven frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystems.
Das Land Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, das frühkindliche Bildungs- und Betreuungssystem inklusiver ausrichten.
Das bedeutet gleichberechtigte Teilhabe und gerechte Startchancen für alle Kinder wohnortnah und in vielfältiger Gemeinschaft.