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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Seit dem 01.02.2014 wird die Einzugsermächtigung durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt.
Bitte legen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bei jeder Zulassung vollständig ausgefüllt und von Kontoinhaber und Fahrzeughalter unterschrieben im Original vor.

Das Mandat ist nur für Zulassungen innerhalb Schleswig-Holsteins verwendbar.