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Abfalltransport mit einem externen Beförderer oder Sammler

In diesem Verfahren erfolgt die Nachweisführung mit einem Begleitschein oder einem Übernahmeschein:

a) Elektronischer Begleitschein (im Falle der Einzelentsorgung) Der Abfallerzeuger, der Abfallbeförderer und der Abfallentsorger haben jeweils die für sie bestimmten Felder des Begleitscheines bei der Übergabe bzw. der Annahme der Abfälle elektronisch auszufüllen und zu signieren.
Bei der Übernahme der Abfälle vom Abfallerzeuger durch den Beförderer nimmt der Beförderer die erforderlichen Ergänzungen vor, signiert und übermittelt elektronisch dem Abfallerzeuger die für ihn bestimmte Ausfertigung 1 des Begleitscheins (weiß). Die Ausfertigungen 2 – 6 des Begleitscheines liegen elektronisch vor und können so bei Kontrollen während des Beförderungsvorgangs abgefragt werden. Bei der Entsorgungsanlage wird vom Entsorger das Annahmedatum eingetragen und die Annahme der Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung durch Signieren bestätigt. Nach Annahme der Abfälle durch die Entsorgungsanlage übersendet der Abfallentsorger die Ausfertigungen 2 (rosa) und 3 (blau) elektronisch an die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde (in Schleswig-Holstein GOES mbH) als Beleg über die Annahme der Abfälle; die Ausfertigung 4 (gelb) wird elektronisch an den Abfallbeförderer, die Ausfertigung 5 (altgold) an den Abfallerzeuger übersandt. Die Ausfertigung 6 (grün) verbleibt beim Abfallentsorger als Beleg für sein elektronisches Register.

b) Übernahmeschein (bei Sammelentsorgung) Bei der Sammelentsorgung wird die Übergabe des Abfalls mit Hilfe der Übernahmescheine dokumentiert. Der Übernahmeschein besteht aus zwei Ausfertigungen. Eine Fertigung ist dem Erzeuger bei der Übernahme der Abfälle auszuhändigen. Die zweite Ausfertigung ist während des Transports im Fahrzeug mitzuführen. Auch in den Fällen in denen der Erzeuger aufgrund der Kleinmengenregelung nicht nachweispflichtig ist, findet der Übernahmeschein Anwendung. Der Sammler hat dem Erzeuger eine Ausfertigung des Übernahmescheines auszuhändigen.