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Mischkonsum

Mischkonsum liegt vor, wenn gleichzeitig oder zeitnah unterschiedliche Drogen bzw. Suchtmittel konsumiert werden.

Kraftfahrzeugführer gelten als ungeeignet, wenn sie neben der (gelegentlichen) Einnahme von Cannabis gleichzeitig Alkohol zu sich nehmen. Gleiches gilt für Mischkonsum von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln. In einem solchen Fall liegt unter Umständen eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.