Bankbriefauskunft für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge
Wenn Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, befindet sich der Fahrzeugbrief meist bei Ihrer Bank.
Für die Zulassung, Umschreibung oder gegebenenfalls bei technischen Änderungen Ihres Fahrzeugs oder Namensänderungen benötigen wir das Original des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II). Bitte lassen Sie es daher rechtzeitig vor Ihrem Besuch von Ihrer Bank an die Zulassungsstelle senden.
Sobald der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) versandt wurde, können Sie online über die Briefnummer prüfen, ob er bei uns eingegangen ist.