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Kfz-Wunschkennzeichen Ostholstein

Für die Online-Reservierung gelten die folgenden Bedingungen:
  • Die Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Halters durchzuführen. Hierbei sind der Name und die Anschrift anzugeben.

  • Eine Übertragung des reservierten Kennzeichens ist nicht zulässig.

  • Die Anzahl zu reservierender Kennzeichen ist für natürliche Personen auf drei Stück, für juristische Personen auf zehn Stück begrenzt.

  • Überzählige Reservierungen werden von der Zulassungsbehörde gelöscht. Die Reservierung erfolgt unverbindlich, d. h. gegenüber der Zulassungsbehörde kann kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens geltend gemacht werden. 

Online-Reservierung »

Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, nutzen Sie auch unsere

Online-Terminvergabe »    

Trotz Terminvereinbarung kann es zu kurzen Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.

Weitere Informationen zum Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen reservieren

Wie geht das? Möchten Sie nicht "irgendein", sondern "Ihr" Kennzeichen am Fahrzeug sehen, sagen Sie dies bitte am Schalter. Falls Sie ganz sicher gehen wollen, rufen Sie uns rechtzeitig vorher an, um eine Reservierung zu erreichen, die für 3 Monate bestehen bleibt.

Ganz bequem - können Sie dies aber auch an dieser Stelle
online von zu Hause aus erledigen.

Wunschkennzeichen reservieren 

Wieviel kostet das?

Nach der verbindlichen Gebührenordnung müssen wir für die Erfüllung eines Wunschkennzeichens 10,20 Euro sowie zusätzlich bei einer vorherigen Reservierung 2,60 Euro zu den übrigen Verwaltungsgebühren erheben.

Gibt es Beschränkungen?

  • Wir können jedes Kennzeichen - sei es noch so beliebt - nur einmal ausgeben.
  • Zweistellige Kennzeichen-Kombinationen aus einem Buchstaben und einer Zahl (z. B. OH-A1) werden nur mit eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt, welche nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Dreistellige Kennzeichen-Kombinationen mit einem Buchstaben und zwei Zahlen (z. B. OH-A11) sind Motorrädern vorbehalten und werden  nicht an PKW und LKW ausgegeben.