Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes
Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 07.01.2019.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.