Änderung der Vereinbarung über Benutzungsentgelte
Amtliche Bekanntmachung
Auf Grund § 4 der Satzung des Kreises Ostholstein über die Benutzung des Rettungsdienstes vom 10.12.2003 in Verbindung mit § 8 a Rettungsdienstgesetz in der ab 18.12.2003 durch Bekanntgabe (GVOBl. Schl.-H. S. 734)in Kraft getretenen Fassung sind allgemein verbindliche Benutzungsentgelte zwischen dem Kreis Ostholstein und Kostenträgern zu vereinbaren. Die vereinbarten Benutzungsentgelte gelten gegenüber allen Benutzerinnen und Benutzern des Rettungsdienstes und allen Sozialleistungsträgern.
Auszug
aus § 4 der Vereinbarung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Leistungen des Rettungsdienstes des Kreises Ostholstein:
Die vereinbarten Benutzungsentgelte betragen ab dem 01.01.2011 für
1. einen Rettungstransport (RTW) 636,50 €
2. einen Krankentransport (KTW) 78,12 €
zuzüglich 3,60 € je Beförderungskilometer
3. ein Notarzteinsatzfahrzeug einschl. 322,83 €
Notarzt/Notärztin (NEF)
4. einen Krankentransport (Fernfahrt*) 78,12 €
zuzüglich 1,50 € je Beförderungskilometer
*Als Krankentransport-Fernfahrten gelten Beförderungen über 150 km.
Die vereinbarten Benutzungsentgelte werden hiermit veröffentlicht.
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6449 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 13.01.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).