1. Nachtragssatzung zur Satzung des Gewässer- und Landschaftsverbandes Wagrien-Fehmarn vom 10.10.2008
Amtliche Bekanntmachung
1. Nachtragssatzung
zur Satzung des Gewässer- und Landschaftsverbandes
Wagrien-Fehmarn
vom 10.10.2008
I.
Die Satzung des Gewässer- und Landschaftsverbandes Wagrien-Fehmarn wird gem. § 6 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG -) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.Holst. S. 86)
wie folgt geändert.
Aus Gründen der sprachlichen Verständlichkeit wird die nachstehende
1. Nachtragssatzung in der männlichen Form abgefasst.
Durch die hier gewählte Formulierung sind jedoch weibliche und männliche Betroffene in gleicher Weise gemeint.
Es wird folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
§ 2
(zu §§ 4,6 und 22 WVG)
Mitglieder
erhält folgende Fassung
Mitglieder des Gewässer- und Landschaftsverbandes Wagrien-Fehmarn sind die folgenden Verbände und sonstigen Mitglieder:
1. Wasser- und Bodenverband Oldenburg
2. Wasser- und Bodenverband Fehmarn Nord-Ost
3. Wasser- und Bodenverband Cismar
4. Wasser- und Bodenverband Petersdorf a.F.
5. Wasser- und Bodenverband Großenbrode
6. Wasser- und Bodenverband Avendorf a.F.
7. Wasser- und Bodenverband Sulsdorf a.F.
8. Wasser- und Bodenverband Bliesdorf
9. Wasser- und Bodenverband Teschendorf a.F.
10. Deich- und Entwässerungsverband Klostersee-Niederung
Die Aufnahme weiterer Mitglieder ist möglich.
II:
Inkrafttreten:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Gewässer- und Landschaftsverbandes Wagrien-Fehmarn tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Beschlossen durch den Genehmigt:
Verbandsausschuss am 30.11.2010 Eutin, den 08.12.2010
Oldenburg/H., den 02.12.2010 Im Auftrage: gez. Helga Landschoof (L. S.)
gez. Dieter Knoll
Dieter Knoll Der Landrat des Kreises Ostholstein
Verbandsvorsteher als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände
Ausgefertigt:
Oldenburg/H., den 09.12.2010
gez. Dieter Knoll
Dieter Knoll
Verbandsvorsteher
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6387 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 17.12.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).