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Antrag auf Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Die WEG (Wohnungseigentümergesellschaft) Poststr. 2-4 in Timmendorfer Strand vertreten durch Ernst Kröger & Sohn Immobilien hat am 27.03.2007 die Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der dauerhaften Grundwasserabsenkung beantragt.

 

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Entnahme von Grundwasser zur dauerhaften Grundwasserabsenkung im Bereich der Tiefgarage über zwei Pumpenschächte in einer Gesamtmenge von maximal 116.618 m3/Jahr auf dem Grundstück Poststr. 2-4 in Timmendorfer Strand.

Diese Grundwasserentnahme bedarf gemäß § 2 WHG einer Erlaubnis.

Nach § 6 LUVPG besteht eine grundsätzliche UVP-Pflicht, sofern erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls besteht gemäß Nr. 1.3 der Anlage 1 zum LUVPG für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von 2.000 bis weniger als 10 Mio. m³ Wasser.

Für das geplante Vorhaben (hier: Entnehmen von Grundwasser in einer Gesamtmenge von max. 116,618 m³/a) war daher gem. § 6 LUVPG i. V. m. Nr. 1.3 der Anlage 1 zum LUVPG eine standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 2 zum LUVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die überschlägige Prüfung nach § 6 LUVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 4 LUVPG nicht selbständig anfechtbar.


Eutin, 03.05.2007

Az.: 6.20.3225.042.8460.

Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3503 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 03.05.2007 . (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).