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Bekanntmachung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung
 
 
Bekanntmachung
der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein
 
nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)
 
 
 
Die Yachthafen Burgstaaken GbR hat die Genehmigung zum Betrieb eines Sportboothafens in Burgstaaken (Flurstücke 90/44 tlw. und 90/52 tlw., Flur 13 und Flurstück 5/21 tlw., Flur 14 Gemarkung Burg) beantragt.

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nach § 37 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist.
 
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
 
Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
 
Die Unterlagen können bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.


Eutin, 15.05.2007

 

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3539 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 15.05.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).