Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Anordnung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein vom 30.09.2020
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 30.09.2020.