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Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Anordnung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein vom 30.09.2020

Autor/in: Fachdienst Personal und Organisation
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung: