Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung:
Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung des Innenministeriums - Vorsitzender der Enteignungsbehörde -
Kiel, den 06.03.2006 - IV327 - 144.1 - 1.1 - 55 - 33 / 02
Zur Feststellung der Entschädigung für das anlässlich des Neubaus/der Verlegung der L174 - Westtangente Eutin - in Anspruch genommene nachstehend bezeichnete Grundeigentum:
Grundbuch Blatt Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
Bosau 865 61/2 (tlw.) 1 Eutin ca. 16.227
eingetragener Eigentümer: Herr Heinrich Ehmcke-Kasch, Bosau
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
Donnerstag, den 27.04.2006 um 10.00 Uhr
im Innenministerium ( Raum 317 ),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an den o. a. Grundstücken oder ein Recht an einem diese Grundstücke belastenden Recht zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 21.6.2005 (BGBl I, S. 1818) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann die Entschädigung festgestellt und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.
Horst Bliese
-Vorsitzender der Enteignungsbehörde-