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Enteignung von Grundeigentum

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein/ Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Bekanntmachung:

Enteignung von Grundeigentum

Bekanntmachung des Innenministeriums - Vorsitzender der Enteignungsbehörde -

Kiel, den 06.03.2006 - IV327 - 144.1 - 1.1 - 55 - 33 / 02                                  

Zur Feststellung der Entschädigung für das anlässlich des Neubaus/der Verlegung der L174 - Westtangente Eutin -  in Anspruch genommene nachstehend bezeichnete Grundeigentum:

Grundbuch            Blatt                Flurstück        Flur            Gemarkung       Größe in m2

Bosau             865                 61/2 (tlw.)    1            Eutin                       ca. 16.227                      

eingetragener Eigentümer: Herr Heinrich Ehmcke-Kasch, Bosau

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für

Donnerstag, den 27.04.2006 um 10.00 Uhr
im Innenministerium ( Raum 317 ),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

Diejenigen, denen ein Recht an den o. a. Grundstücken oder ein Recht an einem diese Grundstücke belastenden Recht zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 21.6.2005 (BGBl I, S. 1818) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann die Entschädigung festgestellt und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.

 

Horst Bliese

-Vorsitzender der Enteignungsbehörde-