Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung:
Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung des Innenministeriums - Der Enteignungskommissar -
Kiel, den 06.03.2006 - IV327 - 144.4 - 4.1 - 55 - 16 / 02
Zur Feststellung der Entschädigung für das anlässlich des Neubaus/der Verlegung der L174 - Westtangente Eutin - in Anspruch genommene nachstehend bezeichnete Grundeigentum:
Grundbuch Blatt Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
Bosau 865 61/2 (tlw.) 1 Eutin ca. 21.500
eingetragener Eigentümer: Herr Heinrich Ehmcke-Kasch, Bosau
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
Donnerstag, den 27.04.2006 um 12 Uhr
im Innenministerium ( Raum 317 ),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an den o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihre Rechte in dem Termin wahrzunehmen.
Auch bei Fernbleiben wird die Entschädigung festgestellt und über andere im Verfahren gestellte Anträge entschieden.
Horst Bliese
-Enteignungskommissar-