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Enteignung von Grundeigentum

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein/ Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Bekanntmachung:

Enteignung von Grundeigentum

Bekanntmachung des Innenministeriums - Der Enteignungskommissar -

Kiel, den 06.03.2006 - IV327 - 144.4 - 4.1 - 55 - 16 / 02                                  

Zur Feststellung der Entschädigung für das anlässlich des Neubaus/der Verlegung der L174 - Westtangente Eutin -  in Anspruch genommene nachstehend bezeichnete Grundeigentum:

Grundbuch            Blatt                Flurstück        Flur            Gemarkung       Größe in m2

Bosau             865                 61/2 (tlw.)    1            Eutin                       ca. 21.500                 

eingetragener Eigentümer: Herr Heinrich Ehmcke-Kasch, Bosau

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für

Donnerstag, den 27.04.2006 um 12 Uhr
im Innenministerium ( Raum 317 ),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

Diejenigen, denen ein Recht an den o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihre Rechte in dem Termin wahrzunehmen.

Auch bei Fernbleiben wird die Entschädigung festgestellt und über andere im Verfahren gestellte Anträge entschieden.

 

Horst Bliese

-Enteignungskommissar-