Inhalt

Haushaltssatzung 2007

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung:

 

Haushaltssatzung

des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007

 

Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom  5. Dezember 2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für das Jahr 2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

 

1.  im Verwaltungshaushalt

     in der Einnahme auf                                                                      165.190.700 EUR

     in der Ausgabe auf                                                                        189.349.300 EUR
                                                                   (nachrichtlich Fehlbedarf: 24.158.600 EUR)

     und 
                 

2.  im Vermögenshaushalt

     in der Einnahme auf                                                                        19.792.700 EUR

     in der Ausgabe auf                                                                          19.792.700 EUR

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
     Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                               7.200.000 EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                 300.000EUR
                                                                                                                   (HHSt. 6546/9610)

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                         50.000.000 EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf        448,49 Stellen.

§ 3

Im Rahmen der Kreditfinanzierung wird der Landrat ermächtigt, ergänzende derivative Finanzgeschäfte zur Optimierung der Zinsausgaben aus den Kreditmarktschulden und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. Grundlage für derivative Finanzgeschäfte können neue im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 von der Kommunalaufsicht genehmigte Kredite und Anschlusskredite für die im Finanzplanungszeitraum fälligen Darlehen sein. Der Vertragsbestand an derivaten Finanzgeschäften darf insgesamt 50% des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht übersteigen. Das Derivatgeschäft muss in sachlichem Zusammenhang mit einem konkreten Kreditgeschäft stehen.

Über die abgeschlossenen Derivatgeschäfte ist unverzüglich, mindestens einmal jährlich zu berichten.

§ 4

Die Umlagesätze für die allgemeine Kreisumlage werden einheitlich auf 31,93 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Umlagesätze für die zusätzliche Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf 29,5 v.H. Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage  maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG wird auf 130 festgesetzt.
 

§ 5

Der Erstattungssatz für die von den kreisangehörigen Gemeinden zu erstattenden Leistungen für Unterkunft und Heizung ( § 5 AG-SH zum SGB II in Verbindung mit der Heranziehungssatzung des Kreises) wird auf 23 % festgesetzt.

§ 6

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Landrätin ihre oder der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.01.2007 erteilt.

Eutin, den 13. Februar 2007 

Reinhard Sager
Landrat

  

H a u s h a l t s p l a n

der Stiftung zur Förderung der Kultur
und der Erwachsenenbildung in Ostholstein
für das

H a u s h a l t s j a h r  2007

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 98 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 8 Abs. 1 der Satzung der „Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein“ hat das Kuratorium der Stiftung in seiner Sitzung am 21. November 2006 den folgenden Haushaltsplan beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

im Verwaltungshaushalt

                          mit Einnahmen von                         3.378.400 €

                          mit Ausgaben von                           3.378.400 €
 

im Vermögenshaushalt

                         mit Einnahmen von                            236.300 €

                         mit Ausgaben von                              236.300 €
 

festgesetzt.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Präses seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung des Kuratoriums gilt in diesen Fällen als erteilt. Dem Kuratorium ist mindestens einmal jährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Der Haushaltsplan ist gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der „Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein“ vom Kreistag in seiner Sitzung am 05. Dezember 2006 genehmigt worden.

Eutin, den 13. Februar 2007 

Reinhard Sager
     Präses

 

 

 

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung des Kreises Ostholstein und der Haushaltsplan der „Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung  in Ostholstein“ für das Haushaltsjahr 2007 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Str. 41, Zimmer 146, während der Dienststunden aus.

 

 

 

Eutin, den 21.02.2007                                            Kreis Ostholstein

                                                                             Der Landrat

                                                                        Fachdienst Finanzen


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3339 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.