Kreistag 10.12.2024
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 04.12.2024 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).
Diese Website verwendet Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind und stets gesetzt werden.
Weitere Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt, um statistische Daten zur Nutzung der Website in anonymisierter Form zu sammeln.
Kreisverwaltung
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Quelle: Kreis Ostholstein
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 04.12.2024 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).
Der Kreis nimmt seit 2018 Bekanntmachungen wie folgt vor:
1. Satzungen und Verordnungen des Kreises werden durch Bereitstellung der vollständigen Vorschrift auf der Internetseite www.kreis-oh.de bekanntgemacht. Hierauf wird jeweils in den Tageszeitungen nach § 14 Abs.1 der Hauptsatzung hingewiesen.
Bis zur Bewirkung der Bekanntmachung in den Zeitungen handelt es sich um eine redaktionelle Vorabveröffentlichung ohne amtlichen Bekanntmachungscharakter.
Bei Rechtsetzungvorhaben werden die jeweiligen Bekanntmachungen dauerhaft eingestellt.
2. Bei anderen gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, die kein Rechtsetzungsvorhaben betreffen, erfolgt die Bekanntmachung im Internet, der Hinweis in der Zeitung entfällt (§ 14 Abs.3 der Hauptsatzung).
Kreisrecht
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt, finden Sie die aktuelle (Lese-)Version im Kreisrecht Ostholstein.