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Kreisverordnung zur 10. Änderung der Verordnung zum Schutze von Land-schaftsteilen im Nordteil des Kreises Eutin vom 14.06.2006

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Bekanntmachung:

Kreisverordnung zur 10. Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Nordteil des Kreises Eutin vom 14.06.2006

Aufgrund des § 18 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in der Fassung vom 18.07.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 339) wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Nordteil des Kreises Eutin (Stadt Eutin, Gemeinden Bosau, Süsel und Malente vom 10.6.1965, geändert durch Kreisverordnungen zur 1. bis 9. Änderung der Kreisverordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Nordteil des Kreises Eutin vom 25.3.1980, 26.5.1988, 9.6.1999, 14.11.2000 ,15.4.2002 , 14.10.2003, 20.01.2004, 14.04.2005 und 17.10.2005 wird wie folgt geändert:

Das Landschaftsschutzgebiet wird im Bereich der Stadt Eutin geändert. Aus dem Landschaftsschutz werden Teilflächen des Flächennutzungsplanes der Stadt Eutin entlassen, die künftig für bauliche Zwecke vorgesehen sind.

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in der in § 1 (3) der Ursprungsverordnung genannten Karte eingetragen. Sie werden ergänzt und teilweise aufgehoben durch die Grenzen der Zusatzkarten 28 bis 31 im Maßstab 1 : 5000. Die Grenze der aus dem Landschaftsschutz entlassenen Flächen verläuft auf der Innenseite der Grenzlinien.

Die Ausfertigung der Karten wird beim Landrat des Kreises Ostholstein als untere Naturschutzbehörde verwahrt. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Eine weitere Ausfertigung der Karten ist beim Bürgermeister der Stadt Eutin niedergelegt. Die Verordnung und die Karten können bei diesen Behörden während der Dienststunden eingesehen werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 01.07.2006 in Kraft.

Ausgefertigt: Eutin, den 14.06.2006 

Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Naturschutzbehörde
gez. Reinhard Sager

 

Link zu den Zusatzkarten 28 bis 31 als PDF-Dokument


Hinweis:

Eine entsprechende Verankerung dieser Bekanntmachung finden Sie gegebenenfalls im Kreisrecht Ostholstein.