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Pflicht zum Besuch der Berufsschule (Einschulungstermine)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin mit Außenstelle in Bad Schwartau

Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule beginnt mit der Entlassung aus einer allgemeinbildenden Schule.

Sie dauert:
       a)     für Auszubildende bis zum Ende der Ausbildung,
       b)     für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des    Schulhalbjahres, in dem
               das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Die Erziehungsberechtigten, Ausbildenden und Arbeitgeber werden gebeten, die Berufsschulpflichtigen zur Berufsschule zu schicken und zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten.
Die Einschulungstermine entnehmen sie bitte unserer Homepage www.bs-eutin.de .
Sollten sie weitere Informationen benötigen, so wenden sie sich bitte an die


Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Wilhelmstraße 6
23701 Eutin
Tel.: 04521/79950
oder an die
Außenstelle Bad Schwartau
Ludwig-Jahn-Straße 15
23611 Bad Schwartau
Tel.: 0451/27231


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4465 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 15.08.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).