Inhalt

Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2007)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


B e k a n n t m a c h u n g
 

 

Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2007)

 

 

Die diesjährige Prüfung zum Erwerb des 1. Jagdscheines im Kreis Ostholstein wird am 23.05.2007 beginnen.

Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum


18. April 2007

 

bei der Jagdbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, wo auch die erforderlichen Antragsformulare bereitgehalten werden, einzureichen.

 

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  1. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren,
  2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
  3. der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings,
  4. der Nachweis das der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen hat,
  5. gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile

 

Zur Prüfung werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen,

  1. bei denen die Anmeldeunterlagen nicht vollständig sind
  2. denen der Jagdschein nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes versagt werden müsste oder
  3. die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
     

 

23701 Eutin, 28. Februar 2007

                                                                                                Kreis Ostholstein
                                                                                                    Der Landrat
                                                                                                als Jagdbehörde


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3360 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am ____________ . (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).