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Prüfung zur Erlangung des 1. Jagdscheines (Jägerprüfung 2006)

Autor/in: Der Systemadministrator
Quelle: Kreis Ostholstein

Die diesjährige Prüfung zur Erlangung des 1. Jagdscheines im Kreis Ostholstein wird am 31.05.2006 beginnen.Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum

18. April 2006

bei der Jagdbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, wo auch die erforderlichen Antragsformulare bereitgehalten werden, einzureichen.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

1. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren und

2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

 

An der Prüfung können grundsätzlich nur Personen teilnehmen, die im Kreis Ostholstein ihre Hauptwohnung haben.

Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber sind hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen Deutschen gleichgestellt.

 

23701 Eutin, 09. Januar 2006

Kreis Ostholstein
Der Landrat

als Jagdbehörde