Aktuelles Verhalten bei positiven Corona-Tests oder Corona-Erkrankungen
Allgemeine Empfehlungen zum Gesundheitsschutz und zur Entlastung des Gesundheitssystems
Bei positivem Test auf das Corona-Virus (PCR-Test, Schnelltest, Selbsttest), gilt im Kreis Ostholstein ab 01.01.0223 eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Tests vom 19.12.2022).
Wie bei anderen Infektionskrankheiten gibt es im Hinblick auf das Coronavirus keine staatliche Absonderungspflicht mehr.
- Grundsätzlich gilt in Eigenverantwortung: Wer krank ist, bleibt zuhause!
Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt
- außerhalb der eigenen Wohnung eine 5-tägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem 6. Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten, oder alternativ auf eine Maske zurückzugreifen.
- in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen.
- in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
- in diesem Zeitraum für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
- für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen für fünf Tage nicht betreten dürfen.