Hafenbehördliche Genehmigungen

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Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

Ansprechpunkt

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Frist

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Urheber

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