Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung

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Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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