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Feiern an Silvester - Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Eutin. Der Kreis Ostholstein weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern nur am 31. Dezember und dem 1. Januar (Neujahrsnacht) gestattet ist. Mehr
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Feiern an Silvester - Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Eutin. Der Kreis Ostholstein weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern nur am 31. Dezember und dem 1. Januar (Neujahrsnacht) gestattet ist. Die ... Mehr