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Entstehungsgeschichte Kreis Ostholstein

Der Kreis Ostholstein wurde am 26. April 1970 aus den ehemaligen Kreisen Oldenburg in Holstein und Eutin gebildet. Die geschichtliche Entwicklung dieser beiden Rechtsvorgänger des Kreises Ostholstein war sehr unterschiedlich. Das Gebiet des früheren Kreises Oldenburg in Holstein war Teil des Herzogtums Holstein. Es entstand 1867 und gehörte zum preußischen Staat. Bis zum Jahre 1921 hatte der Landrat seinen Amtssitz in Cismar, danach in Oldenburg in Holstein.

Das Gebiet des früheren Kreises Eutin gehörte zum Fürstbistum Lübeck. Es fiel 1803 als Exklave an das Herzogtum bzw. später Großherzgtum Oldenburg in Oldenburg. Mit der Gründung der Weimarer Republik wandelte sich dieses Gebiet zum oldenburgischen Landesteil Lübeck. 
 
Im Zuge einer längst geplanten Reichsreform wurde im Jahre 1937 der oldenburgische Landesteil Lübeck mit dem Regierungsbezirk in Eutin zum preußischen Kreis Eutin mit dem Sitz des Landrats in der Kreisstadt Eutin.
Aufgrund des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen vom 23. Dezember 1969 wurden die beiden früheren Kreise Oldenburg und Eutin aufgelöst und mit Wirkung vom 26. April 1970 zum neuen Kreis Ostholstein zusammengefasst.