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Kreis & Politik

Was ist das - ein Kreis?

"Ein Kreis ist ein bestimmter, räumlich abgegrenzter Teil des Staatsgebietes, auf dem er hoheitliche (staats-) Gewalt ausüben darf und öffentliche Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnimmt. Der Kreis ist eine juristische Person - eine Gebietskörperschaft."

Was macht ein Kreis - Aufgaben und Ziele

In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 11 Kreise, deren Bestand und deren Aufgaben in der Landesverfassung und der Kreisordnung des Landes verankert sind. Ostholstein ist einer von diesen Kreisen und zugleich einer der größten Küstenkreise in Deutschland. Ein Kreis nimmt einerseits die Aufgaben wahr, die von einer einzelnen Gemeinde wegen deren geringer Leistungsfähigkeit nicht erfüllt werden können. Andererseits erledigt er Aufgaben für das Land und den Bund. Die Aufgaben lassen sich zum einen in freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben und zum anderen in Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung unterteilen. Daneben werden Aufgaben der Kommunal- und Fachaufsicht, der Schulaufsicht sowie der Gemeindeprüfung als untere Landesbehörde wahrgenommen. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum Beispiel die Trägerschaft kultureller Aufgaben, die Tourismus- und Wirtschaftsförderung, die Abfallwirtschaft oder auch der öffentliche Personennahverkehr. Klassische Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind die Aufgaben der Bauaufsicht, des Naturschutzes und der Lebensmittelüberwachung. Ein Kreis verfügt zudem über eine nachrangige Allzuständigkeit. Diese Allzuständigkeit setzt ein, soweit öffentliche Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern wegen zu geringer Leistungsfähigkeit und Größe nicht erfüllt werden können. Die Entscheidungen in allen wichtigen Selbstverwaltungsaufgaben trifft der Kreistag. Die Vorbereitung und Ausführung der Kreistagsbeschlüsse obliegt dem Landrat, der die Verwaltung - in eigener Zuständigkeit - nach den Zielen und Grundätzen des Kreistages leitet.