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Die schleswig-holsteinische Kommunalverfassung wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Im Zeitalter von Service- und Dienstleistungsorientierung, Transparenz und Innovation reagiert der Gesetzgeber auf die Zeichen der Zeit. Diese Reform begann 1990 mit der Einführung von direktdemokratischen Elementen wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

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