Kommunalwahlen 2023
Am 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Es werden die Gemeindevertretungen von Gemeinden und Städten und die Kreistage gewählt.
Gemeinden und Städte führen die Wahl zur Gemeindevertretung selbstständig durch.
Parallel wird die Wahl zum Kreistag abgehalten (Kreiswahl).
Kreiswahl
Für die Kreiswahl ist der Kreiswahlleiter des Kreises Ostholstein verantwortlich.
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Bekanntmachungen sowie Informationen zur Kreiswahl.
Dokumente und Bekanntmachungen
Sitzung des Kreiswahlausschusses am 24.03.2023
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl am 14. Mai 2023
Wahlkreise der Kreiswahl 2023 (Tabelle)
Festlegung des Wahltermines - Pressemitteilung der Innenministerin
Bekanntgabe des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2023
Wir bitten für die Einreichung Ihrer Wahlvorschläge für die Kreiswahl 2023 um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 04521 788-420.
Wahlvorschlagsportal
Über das Wahlvorschlagsportal können alle erforderlichen Dokumente für die Wahlvorschläge erzeugt werden. Ein -notfalls mehrmaliges- händisches Ausfüllen von Dokumentenvordrucken entfällt damit, denn alle Daten können im Wahlvorschlagsportal hinterlegt und jederzeit wieder abgerufen und bearbeitet werden.
Der Kreiswahlleiter empfielt aus diesen Gründen die Nutzung des Wahlvorschlagsportales (s.a. Pressemitteilung des Kreiswahlleiters).
Die Frist- und Formerfordernisse nach Gemeinde- und Kreiswahlgesetz sowie Gemeinde- und Kreiswahlordnung werden durch die Nutzung des Wahlvorschlagsportales nicht berührt. Das Wahlvorschlagsportal ist eine reine Arbeitshilfe.
Wenn Sie nähere Informationen zum Wahlvorschlagsportal benötigen oder einen Zugang zum Wahlvorschlagsportal einrichten lassen möchten, kontaktieren Sie bitte die Stabsstelle Kommunalaufsicht.
Die Stabsstelle Kommunalaufsicht übernimmt die Einrichtung des Benutzerkontos im Wahlvorschlagsportal und sendet Ihnen dann die Zugangsdaten. Jeder Wahlvorschlagsträger hat nur Zugriff auf seine eigenen Daten, die Inhalte des Wahlvorschlagsportals sind nicht öffentlich zugänglich.
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