Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe
Der Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe umfasst zwei Fachgebiete: Leistungen für Erwachsene sowie Leistungen für Kinder und Jugendliche.
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Auf der Grundlage des 12. Buches Sozialgesetzbuch SGB XII werden Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps unterstützt. Besondere Aufgabe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Hilfen können ambulant zu Hause oder in Einrichtungen wie Wohnheimen, Werkstätten und Förderstätten, aber auch im Kindergarten gewährt werden. Auch Frühförderleistungen für Kinder bis zum Schuleintritt gehören zum Hilfespektrum. Mehr lesen ...
Bundesteilhabegesetz (ab 01.01.2020)
Ab dem 01.01.2020 werden diese Leistungen aufgrund der 3. Reformstufe des „Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz – BTHG) unmittelbar aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)Teil II bewilligt und nicht mehr im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt.
Das BTHG sieht ab diesem Zeitpunkt eine Personenzentrierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen und somit einen individuellen Zuschnitt auf den Bedarf der Leistungsberechtigten vor. Der Landesrahmenvertrag nach §131 SGB IX in Schleswig-Holstein sieht für die bestehenden Angebote allerdings noch Übergangsvorschriften vor.
Leistungen der Grundsicherung in "besonderer Wohnform" (ab 01.01.2020)
Die bisher notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen ist nicht mehr an eine bestimmte Wohnform ausgerichtet. Der Träger der Eingliederungshilfe wird künftig auch für Menschen, die in Einrichtungen (stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe) leben, lediglich die reinen (therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen) Fachleistungen erbringen, während für die Hilfe zum Lebensunterhalt und die notwendigen Kosten der Unterkunft, wie bei Menschen ohne Behinderungen, Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII bzw. nach dem SGB II erbracht werden.
- Informationsschreiben zur »Besonderen Wohnform« an Leistungsberechtigte und Betreuer
- »Selbstauskunftsbogen« für Leistungsberechtigte
- Einheitlicher Durchschnittswert der Kosten der Unterkunft inklusive Heizung für die “besondere Wohnform“ im Kreis Ostholstein
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Auf Grundlage des 8. Buches Sozialgesetzbuch SGB VIII werden Kinder und Jugendliche sowie Familien mit individuellen Hilfsleitungen unterstützt. Dies umfasst Hilfen u. a. zur Erziehung, die dazu beitragen sollen, Familien in belastenden oder herausfordernden Lebenssituationen zu helfen und bei der Bewältigung von Schwierigkeiten zu unterstützen.
Bedarfsermittlung (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX)
Das Instrument der Gesamt- und Teilhabeplanung Schleswig- Holstein gem. § 118 Abs. 2 SGB IX wurde erarbeitet und findet nun seine Anwendung auch im Kreis Ostholstein.
Die Bezeichnung SHIP = Schleswig- Holstein individuelle Planung umfasst folgende Teile der Bedarfsermittlung:
(Vordrucke)
- Erstberatung und Stammdatenblatt
- Bedarfsermittlung Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX
- Gesamt- und Teilhabeplan mit Zielvereinbarung
- Bericht zum Gesamt- und Teilhabeplan
Ihre Ansprechpartner:innen (für Erwachsene und Kinder/Jugendliche)
Leistungen für Erwachsene
- Frau Ladewig
- Frau Kitzig
- Frau J. Weber
- Herr Pfützenreuter
- Frau Vogler
- Herr Deppe
- Herr Rath
- Herr Berg
- Frau Preuß
- Frau Hamer
- Frau Koop
- Frau Engelmann
- Herr Benthien
Leistungen für Kinder und Jugendliche
- Herr Römer
- Herr Brand
- Frau Kloth
- Frau Westphal
- Herr Jaag
- Frau Labeit
- Frau Stelter
- Herr Duncker
- Frau Grigoleit
- Frau Bastuck
- Frau Kristof
Leistungen der Grundsicherung in „besonderer Wohnform“
Öffnungszeiten und Sprechzeiten
Allgemeine Auskünfte
Für allgemeine Auskünfte zu Hilfen für Menschen mit Behinderung wählen Sie bitte: +49 4521 788-344