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Fachdienst Soziale Hilfen

Der Fachdienst Soziale Hilfen ist zuständig für die Sicherstellung sozialer Leistungen an Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, oder die Hilfe in einer besonderen Lebenslage benötigen.

Für allgemeine Auskünfte stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgender Rufnummer zur Verfügung: +49 4521  788-510

Aktueller Hinweis

Aufgrund erschöpfter finanzieller Mittel muss das Antragsverfahren für den Härtefallfonds gestoppt werden.
Bitte reichen Sie keine weiteren Anträge mehr ein.

Sozialhilfe - Hilfen zur Pflege

Das Fachgebiet Hilfen zur Pflege erbringt die gesetzlichen Leistungen vor allem für ältere Menschen, die pflegebedürftig sind und die entweder ambulante Hilfen zur Pflege sowie sonstige Unterstützungen in ihrer eigenen Häuslichkeit bedürfen oder die Hilfen zur Pflege in stationären Einrichtungen benötigen. Unterstützt werden ferner Menschen, die Anspruch auf weitere soziale Entschädigungsleistung, insbesondere Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz und der Blindenhilfe, haben. Darüber hinaus ist dieses Fachgebiet auch zuständig für Pflegesatzverhandlungen einschließlich der Investitionskostenvereinbarungen für stationäre Einrichtungen sowie die Gewährung pauschaler Zuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender Aufwendungen im Sinne des § 82 SGB XI (Investitionskostenpauschale) nach dem Landespflegegeldgesetz.  

Investitionskosten-Förderung ambulanter Pflegedienste

Pflegestützpunkt

Rechtsangelegenheiten und Fachaufsicht

Das Fachgebiet Rechtsangelegenheiten und Fachaufsicht und Unterhalt  koordiniert und steuert mehrere soziale Kernaufgaben. Es arbeitet dabei eng mit dem Jobcenter Ostholstein zusammen. Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), Grundsicherung, Krankenhilfe und Leistungen für Migranten und Migrantinnen werden bürgernah an den vier Ämtern für Soziale Hilfen in Timmendorfer Strand, Neustadt in Holstein, Eutin und Oldenburg in Holstein sowie der Nebenstelle in Fehmarn erbracht. Das Fachgebiet steuert und koordiniert die Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommunen in Angelegenheiten der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung) und dem Wohngeldgesetz, es führt das Auszahlungsverfahren durch und ist für die Rechtsverfahren und Unterhaltsheranziehung des gesamten Fachdienstes zuständig. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Beratung Schwerbehinderter und Gleichgestellter über ihre Teilhaberechte im Arbeitsleben einschließlich Kündigungsschutz.


Härtefallfonds Energiekrise

Die Richtlinie umfasst folgende Schwerpunktthemen:

  • Förderung zusätzlicher sozialer Projekte der Teilhabe
  • Erweiterung von bestehenden sozialen Projekten der Teilhabe
  • Förderung beim Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten 

Förderung sozialer Angebote

Soziale Organisationen (u.a.Vereine, Verbände, Stiftungen) können bei geplanten Angebotserweiterungen oder neuen sozialen Angeboten der Teilhabe (u.a.. erweiterte Sprechzeiten, Seniorenkaffee, Fahrradreparaturwerkstätten, zusätzliche Ausflüge etc.) Förderungen beim Kreis Ostholstein beantragen.

Bitte wenden Sie sich an:

Herr Azadzoi, Telefon 04521 788-463, E-Mail: haertefallfonds@kreis-oh.de

Antrag soziale Projekte

Förderung Erwerb von energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten

Um in Zeiten steigender Energiepreise langfristig Geld zu sparen, sind energiesparsame Haushaltsgeräte sinnvoll.

Der Neuerwerb wird mittels 80% Förderung hier für bedürftige Personen unterstützt.

20% des Kaufpreises sind als Eigenleistung zu erbringen. 

Bitte wenden Sie sich an:

Herr Azadzoi, Telefon 04521 788-463, E-Mail: haertefallfonds@kreis-oh.de

Antrag Haushaltsgeräte

Beantragen können folgende Personen:

  • Empfänger von Transferleistungen (SGB II, XII, AsylBlG, Arbeitslosengeld)
  • Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld
  • Empfänger von BaföG und Beraufsausbildungsbeihilfe

Gefördert werden folgende Haushaltsgroßgeräte:

  • Kühlschrank
  • Tiefkühlschrank
  • Waschmaschine
  • Trockner
  • Herd
  • Backofen
  • Geschirrspülmaschine

Fristen / Rechtsanspruch

Der Antrag ist bis spätestens 31.03.2024 zu stellen und muss sich um Kosten für Maßnahmen zur Unterstützung des bedürftigen Personenkreises im Sinne der Richtlinie handeln, die im Zeitraum zwischen 01.12.2022 und 31.03.2024 durchgeführt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuschüsse. Der Kreis Ostholstein entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Migration

Das Fachgebiet bearbeitet migrationsspezifische Fragestellungen. Das Migrationsmanagement koordiniert Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Ostholstein. Es begleitet die interkulturelle Öffnung der Kreisverwaltung und anderer Organisationen und unterstützt die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in allen gesellschaftlichen Bereichen. In der Migrationsberatung Schleswig-Holstein werden Migrantinnen und Migranten zu Fragen beraten, die ihre Migration und Integration betreffen. Die Beratung findet an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet statt. Die Beratungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe trägt mithilfe verschiedenartiger Angebote zur Unterstützung und Entlastung des Ehrenamtes bei. In der Flüchtlingshilfe engagierte Menschen benötigen Informationen, fachliche Unterstützung, Fortbildung sowie Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches. Hier setzt die Beratungsstelle mit ihren Angeboten an. Das Fachgebiet steuert außerdem die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen in Angelegenheiten der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weiterhin sind an das Fachgebiet die Leistungen des Bildungspaketes für Wohngeldberechtigte angebunden.

Migration und Teilhabe

Bildung und Teilhabe - Voraussetzungen: Zuschuss Wohngeld

Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Auf der Grundlage des 9. Buches Sozialgesetzbuch werden Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps unterstützt. Besondere Aufgabe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu  mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern.

Zum Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe