Einbürgerung beantragen
Volltext
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.
Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.
Ansprechpunkt
Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)