Erklärvideo zum Thema Einbürgerung
Einbürgerung
Aktueller Hinweis zu Anträgen auf Einbürgerung
Aktueller Hinweis zu Anträgen auf Einbürgerung
Termine (Beratung und Antragstellung) können ausschließlich per E-Mail angefragt werden. Bitte richten Sie Ihre Terminanfrage nur an folgende E-Mail-Adresse:
termin.einbuergerung@kreis-oh.de
Terminanfragen, die nicht an diese E-Mail-Adresse verschickt werden, werden nicht berücksichtigt.
Sollten keine Termine mehr zur Verfügung stehen, werden Sie auf eine Warteliste gesetzt und werden von uns benachrichtigt, sobald ein Termin zur Verfügung steht.
Anfragen vor dem 01.11.2022 können leider nicht bearbeitet werden.
Nachfragen zu Anträgen:
Wir bitten Sie, vor dem Ablauf von 9 Monaten nicht nach dem Stand Ihres Antrages zu fragen, da dies die Bearbeitung zusätzlich verzögert. Danke für Ihr Verständnis.
Allgemeine Informationen
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Erklärvideo Einbürgerung
Erklärvideo zur Einbürgerung
Einbürgerung bedeutet nicht nur Reisefreiheit und freie Berufswahl, sondern vor allem auch vollständige politische und gesellschaftliche Teilhabe.
An wen muss ich mich wenden?
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
Welche Gebühren fallen an?
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage
§§ 8, 9, 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)