Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltstitel
Allgemeine Information
Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländer/innen. Ihre Einreise bzw. der Aufenthalt in Deutschland muss einem bestimmten Zweck dienen. Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der den Zweck/ Grund Ihres Aufenthalts in Deutschland bescheinigt. Zu den Aufenthaltstiteln gehören unter anderem:
Das Visum
Grundsätzliche Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland
- Schengen-Visum (Visum zum Aufenthalt für touristische Zwecke in Deutschland und in den übrigen Schengen-Staaten) für bis zu 90 Tage
- Nationales Visum (für längerfristige Aufenthalte in Deutschland)
Ihr nationales Visum für Deutschland beantragen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatstaat. Die deutsche Botschaft ist somit Ihr erster Ansprechpartner für die Beantragung Ihres Visums. Die Ausländerbehörde wird lediglich bei der Erteilung des Visums beteiligt. Aufgrund von länderübergreifender Kommunikation (mitunter auch auf dem Postwege) dauert das Visumverfahren durchschnittlich insgesamt sechs Monate. Daher bitten wir, von Sachstandsnachfragen abzusehen.
Die Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt. Hierzu gehören z. B.
- Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt aus familiären Gründen
Ihr nationales Visum beinhaltet bereits den Zweck Ihrer Einreise nach Deutschland. Dieser Zweck soll nun auch für Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland gelten. Kommen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums in die Ausländerbehörde und beantragen Sie hier die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt entsprechend für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, die unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie grundsätzlich seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein müssen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, kommt die Niederlassungserlaubnis anstelle der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Niederlassungserlaubnis vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen und mitzubringende Unterlagen
Die Voraussetzungen sowie die mitzubringenden Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. einer Niederlassungserlaubnis sind vielschichtig, sodass eine vollständige Darstellung hier nicht möglich ist. Holen Sie sich am besten einen Termin in der Ausländerbehörde und lassen Sie sich hierzu beraten.
Gebühren
Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilen wir Ihnen bei Ihrer Vorsprache.