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Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger

Als Staatsangehörige/r eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen freizügigkeitsberechtigt. Mit der Freizügigkeitsberechtigung können Sie ohne Aufenthaltstitel in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten kann sich jeder EU-Bürger/ jede EU-Bürgerin ohne weitere Voraussetzungen im Bundesgebiet aufhalten. Nach diesem Zeitraum können Sie sich nur in Deutschland aufhalten, wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen freizügigkeitsberechtigt sind. Dies sind Sie z. B., wenn Sie

  • 1. Einer Erwerbstätigkeit nachgehen
  • 2. Nicht erwerbstätig sind, aber über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen
  • 3. Durch ständigen rechtmäßigen fünfjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben

Es gibt darüber hinaus noch andere Möglichkeiten unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt zu sein. Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes oder bei der Ausländerbehörde während Ihres dreimonatigen, touristischen Aufenthalts bezüglich Ihrer Freizügigkeitsberechtigung.